Bewegungsflächen

Erdgeschoss

Bewegungsflächen

Barrierearm:

Eine barrierefreie Nutzung der Räume für Menschen mit motorischen Einschränkungen ist gegeben, wenn ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sind. Zum Drehen und Wenden mit Gehhilfen muss eine Fläche von 120 cm x 120 cm zur Verfügung stehen. Des Weiteren muss die Mindesttiefe der Bewegungsfläche vor einem Bett 120 cm entlang der einen und 90 cm entlang der anderen Längsseite betragen; vor sonstigen Möbeln 90 cm.

Barrierefrei:

Barrierearm

UrsachenGefährdungen für pflegende AngehörigeMaßnahmen
Nicht ausreichende
Bewegungsflächen

Psychische Belastung
(mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich)

Stoßen

Stürzen

Ausreichende Bewegungsflächen schaffen.
Zum Drehen und Wenden mit Gehhilfen muss eine Fläche von 1,20 m x 1,20 m zur Verfügung stehen.
Des Weiteren muss die Mindesttiefe der Bewegungsfläche vor Möbeln 90 cm betragen; vor Betten 120 cm entlang der einen und 90 cm entlang der anderen Längsseite.

Vor Sanitäreinrichtungen ist eine Mindestfläche von 120 cm x 120 cm notwendig.