Eine barriererarme Nutzung der Räume für Menschen mit motorischen Einschränkungen ist gegeben, wenn ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sind. Zum Drehen und Wenden mit Gehhilfen muss eine Fläche von 120 cm x 120 cm zur Verfügung stehen. Des Weiteren muss die Mindesttiefe der Bewegungsfläche vor einem Bett 120 cm entlang der einen und 90 cm entlang der anderen Längsseite betragen; vor sonstigen Möbeln 90 cm.
Rollstuhlnutzung (Schwerstbehinderte)
Bei Einsatz eines Rollstuhls ist mindestens einmal eine Fläche von 150 cm x 150 cm erforderlich. Die Mindesttiefe der Bewegungsfläche vor einem Bett muss 150 cm entlang der einen und 120 cm entlang der anderen Längsseite betragen; vor sonstigen Möbeln 150 cm.
Rollstuhlabstellplätze
Für jede Wohnung mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung ist ein Rollstuhlabstellplatz vor oder in der Wohnung (nicht in Schlafräumen) mit einem Anschluss zur Batterieaufladung vorzusehen. Die Fläche sollte mindestens eine Größe von 180 cm × 150 cm haben. Vor den Rollstuhlabstellplätzen ist eine weitere Bewegungsfläche von mindestens 180 cm × 150 cm zu berücksichtigen. Die Bewegungsfläche vor dem Rollstuhlabstellplatz darf sich mit anderen Bewegungsflächen überlagern.
Ursachen | Gefährdungen für pflegende Angehörige | Maßnahmen |
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Nicht ausreichende Bewegungsflächen
| Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich) Stoßen Stürzen | Ausreichende Bewegungsflächen schaffen. Zum Drehen und Wenden mit Rollstuhl muss eine Fläche von 150 cm x 150 cm zur Verfügung stehen. Des Weiteren muss die Mindesttiefe der Bewegungsfläche vor Möbeln 150 cm betragen; vor Betten 150 cm entlang der einen und 120 cm entlang der anderen Längsseite. Vor Sanitäreinrichtungen ist eine Mindestfläche von 150 cm x 150 cm notwendig. |
Adipöse Menschen
Wird ein Schwerlastbett benötigt, sind auch bezüglich der Bewegungsflächen einige räumliche Anforderungen zu berücksichtigen, um den pflegenden und pflegebedürftigen Personen den Alltag so gut es geht zu erleichtern.
Achten Sie deshalb auf eine Raumgröße von mindestens 13 m² bis 15 m², um ausreichend Platz für ein Schwerlastbett zu gewähren.
Auch in den weiteren Räumlichkeiten darf die Bewegungsfläche nicht zu klein sein.
Die entsprechenden Maße finden Sie in der folgenden Tabelle.
Im Falle einer Notfallrettung muss außerdem darauf geachtet werden, dass etwaige Maßnahmen getroffen wurden, sodass die Rettung so einfach wie möglich ist.
Ursachen | Gefährdungen für pflegende Angehörige | Maßnahmen |
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Nicht ausreichend große Bewegungsflächen | Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich) Stürzen Stoßen
| Für ein Schwerlastbett ist ein Raumbedarf von 13 m2 bis 15 m2 zu berücksichtigen. Die Bewegungsfläche für Menschen mit Adipositas ist unter Berücksichtigung der breiteren Betten und Rollstühle ist größere als üblich einzuplanen. Auf der Öffnungsseite von Türen sollte eine Fläche von 210 cm x 210 cm und auf der anderen Seite von 180 cm x 150 cm (Breite x Tiefe) eingeplant werden. Für den Einbau einer Dusche oder Badewanne benötigt man eine Grundfläche von 10 m2 bis 12 m2 mit einer Mindestbewegungsfläche von 140 cm Breite. |
Keine Anleiterpunkte und auch keine breiten Wege in der Wohnung vorhanden | Psychische Belastung Rückenbelastung
| Für eine etwaige Notfallrettung sollten ausreichend stabile Anleiterpunkte d.h. eine Möglichkeit für das Anlegen einer Leiter für die Rettung durch ein Fenster oder ausreichend breite (Rettungswege) in der Wohnung vorhanden sein |