Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://sicheres-pflegen-zuhause.de).


Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24.02.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund dieser Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Webseite wird nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.


Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Die verlinkten PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei bzw barrierearm.
  • Die verlinkten Videos sind in vielen Fällen noch ohne Untertitel und liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
  • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie die Seite - Was ist "Sicheres Pflegen zu Hause?" - und das Inhaltsverzeichnis sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.


Informationen in Leichter Sprache
In Kürze stellen wir hier die wesentlichen Informationen des Portals dar und erklären die Bedienung der Webseite.


Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Wir werden Sie an dieser Stelle über die Bedienung und Inhalte von sicheres-pflegen-zuhause.de mit Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) informieren.


Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.02.2021 erstellt.


Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: feedback-barrierefreiheit@rend.de


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.