Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Eltern und Kinder von pflegebedürftigen
Angehörigen spürbar entlastet. Sie sind durch die Pflegebedürftigkeit eines
Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung.
Seit Januar 2020 werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von
Leistungsbeziehern der Sozialhilfe erst bei Überschreitung eines
Jahresbruttoeinkommens von 100.000,-€ vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von
Unterhaltsleistungen herangezogen. Diese Grenze galt bislang ausschließlich für
Leistungsberechtigte für die sogenannte „Grundsicherung im Alter“ und bei
Erwerbsminderung. Sie wird nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet. Eine Ausnahme
gilt für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher, die Leistungen der Hilfe zum
Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger
behinderter Kinder entfällt in der Eingliederungshilfe künftig vollständig.
Viele pflegebedürftige Menschen leben noch allein in ihrem häuslichen Umfeld,
teilweise auch ohne Angehörige in unmittelbarer Nähe zu haben. Wichtig ist dabei,
dass eine bedarfsgerechte Unterstützung im häuslichen Umfeld zur Verfügung steht.
Diese können u.a. Pflegedienste, Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste leisten.
Darüber hinaus kann ein Mahlzeitendienst das tägliche warme Mittagessen liefern oder
ein Hausnotruf-Anbieter im Notfall schnell und rund um die Uhr zur Hilfe kommen. Die
Ausstattung der Wohnung mit angemessenen Hilfsmitteln unterstützt die
pflegebedürftige Person bei den täglichen Abläufen und trägt zur Erhaltung der
Selbständigkeit bei; gemeint sind zum Beispiel Haltegriffe am WC und in der Dusche
oder ein Rollator für den kleinen Einkauf oder Spaziergang. Größere Hilfsmittel (wie
etwa ein Treppenlift) oder auch Umbauten in der Wohnung bzw. im Haus lassen sich
u.a. mithilfe von Wohnberatungsstellen realisieren, die außerdem wertvolle Tipps zur
Finanzierung geben können.
Auf jeden Menschen kann die Aufgabe zukommen, die Pflege von Angehörigen zu
übernehmen. Gründliche Information im Vorfeld ist der beste Weg, sich auf die Pflege
vorzubereiten. Wer gut informiert ist, kann mit der veränderten Lebenssituation, die
sich durch die Pflege ergibt, besser umgehen. Hilfreich ist es, über
Leistungsansprüche und Entlastungsangebote Bescheid zu wissen.
Bedenken Sie: Nur solange es den Angehörigen selbst gut geht, wird es auch ihren
pflegebedürftigen Angehörigen den Umständen entsprechend gut gehen. Wenn sie sich
überfordern und daraufhin durch konstante Überbelastung zusammenbrechen, hat der
Pflegebedürftige nichts davon.
Als Pflegeperson brauchen die pflegenden Angehörigen auch Zeit für sich. Sie sollten
sich weiterhin mit Mitgliedern aus Ihrem Freundeskreis treffen, sich mit anderen
Menschen austauschen und Ihren Hobbies nachgehen – dabei können die Energiereserven
wieder aufgetankt werden.
Handlungshilfen für herausforderndes Verhalten
An Demenz erkrankte Menschen können ihren Angehörigen vor besondere Herausforderungen
stellen.
Hier gelangen Sie zu Handlungshilfen, die Sie dabei unterstützen, diese zu
bewältigen.
Gerne entwickeln wir für Sie unser Portal für Beratende zum Gesundheitsschutz
pflegender Angehöriger weiter.
Einleitung
Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ändert sich vieles. Es stellt die
ganze Lebensplanung auf den Kopf, nicht nur für den erkrankten Menschen, sondern für die ganze
Familie. Am stärksten trifft es jedoch die Hauptpflegeperson aus der Familie.
Ein Bereich, der häufig vergessen wird, ist die Sicherheit zu Hause und dort ist die bzw. der
pflegende An- und Zugehörige* am intensivsten betroffen. Sie oder er könnte durch verschiedene Ursachen in
der Ausstattung der Wohnung, die im normalen Alltag keine Gefährdung darstellen, aber in einer
Pflegesituation zur potenziellen Gefährdung werden können, einen Unfall erleiden oder erkranken. Es
gibt viele Ursachen, die zu einem Unfall oder zu einer Gesundheitsgefährdung führen können.
Auf unserem Portal „Sicheres Pflegen zu Hause“ zeigen wir Ihnen Gefährdungsmöglichkeiten auf und
geben an, wie ihnen vorgebeugt oder sie behoben werden können. Darüber hinaus gehen wir auch auf die
äußeren und inneren Faktoren ein, die pflegende Angehörige bei der Pflege und Betreuung zu Hause
beeinträchtigen und somit ebenfalls zur Gesundheitsgefährdung oder zu einem Unfall führen
können.
Schon kleinere Veränderungen in ihrem Wohnumfeld und ihrem Verhalten, können die Pflege
erleichtern.
*An- und Zugehörige = Wegen der besseren Lesbarkeit nutzen wir den Begriff "pflegende Angehörige" immer in Stellvertretung für An- und Zugehörige.
Wir hoffen, dass unser Portal Sie dabei unterstützt, die
Pflegesituation zu Hause gefahrloser und leichter zu gestalten.