Barrierearm:
In Pflegezimmern können unterschiedliche Sitzmöbel stehen. Die Sitzflächen von Sofas, Sesseln und Stühlen sind in der Regel für die häusliche Pflege zu niedrig. Sie sollten sich etwa auf einer Höhe von 50 cm befinden, um den Pflegebedürftigen das Aufstehen zu erleichtern und bei der unterstützenden Pflegeperson die Wirbelsäulenbelastung zu verringern. Aus hygienischen Gründen sollte die Sitzfläche abwaschbar sein.
Ursachen | Gefährdungen für pflegende Angehörige | Maßnahmen |
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Falscher Standort | Sich Stoßen | Geeigneten Standort mit ausreichend Bewegungsraum wählen |
Nicht standsicher (Schaukelstuhl o. Ä.) | Stürzen | Standsicheren Stuhl verwenden |
Oberfläche schlecht abwaschbar | Übertragung von Krankheitserregern | Geeignetes, abwaschbares Material auswählen, evtl. desinfizierbaren oder kochbaren Überwurf verwenden |
Sitzfläche zu niedrig | Zwangshaltung Folge: | Mindesthöhe der Sitzfläche von 50 cm |