Zugangs- und Eingangsbereich

Erdgeschoss

Hauseingangstür

Barrierearm:

Die Mindestbreite für Türen beträgt 90 cm. Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Die Türen müssen mit geringem Kraftaufwand (25 Newton) bedienbar sein. Werden Türöffner eingebaut, sollte die Schließkraft einstellbar sein. Einstellbare Schließverzögerungen können insbesondere bei Menschen mit motorischen Einschränkungen erforderlich sein. Türgriffe sind max. in einer Höhe von 105 cm anzubringen.

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für...

Barrierefrei:

Barrierearm

Ursachen

Gefährdungen für pflegende Angehörige

Maßnahmen

Stufen oder Schwellen am Hauseingang

Anstoßen

Stolpern

Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich)

Schwellenlose Eingangsbereiche und Türen

Neigung der Erschließungsfläche von max. 3%

Alternativ Vorsehung von Rampen oder Aufzügen

Türgriffe zu hoch

(Dadurch wird die Selbstständigkeit eingeschränkt und der Angehörige muss mehr Unterstützung leisten)

Psychische Belastung

(mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich)

Türgriffe max. in einer Höhe von 105 cm anbringen

Tür ist zu eng

Anstoßen

Stolpern

Mindestbreite 90 cm, Leibungstiefe max. 26 cm

Keine Türschwelle; wenn technisch erforderlich, max. 2 cm hoch

Bewegungsfläche vor und nach der Tür zu klein

Anstoßen

Stolpern

Bei einer Drehflügeltür: Mindestgröße von 150 cm x 120 cm

Bei einer Schiebetür: Mindestgröße von 190 cm x 120 cm

Erdgeschoss

Wohnungseingangstür

Barrierearm:

Die Mindestbreite für Türen beträgt 90 cm. Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Die Türen müssen mit geringem Kraftaufwand (25 Newton) bedienbar sein.

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für...

Barrierefrei:

Barrierearm

UrsachenGefährdungen für pflegende AngehörigeMaßnahmen


Siehe Anforderungen Hauseingangstür; nur die Anforderung der Türgriffhöhe entfällt!

Erdgeschoss

Bewegungsflächen

Flure müssen für die Nutzung von Rollstühlen und Gehhilfen ausreichend breit sein (mindestens 120 cm).

Erdgeschoss

Hauseingang

Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein. Voraussetzungen hierfür sind vor allem die schwellenlose Erreichbarkeit des Hauseingangs und die max. Neigung der Erschließungsfläche von 3%.

Barrierearm

Ursachen

Gefährdungen für pflegende Angehörige

Maßnahmen

Stufen oder Schwellen am Hauseingang

Anstoßen

Stolpern

Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich)

Schwellenlose Eingangsbereiche und Türen

Neigung der Erschließungsfläche von max. 3%

Alternativ Vorsehung von Rampen oder Aufzügen

Türgriffe zu hoch

(Dadurch wird die Selbstständigkeit eingeschränkt und der Angehörige muss mehr Unterstützung leisten)

Psychische Belastung

(mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich)

Türgriffe max. in einer Höhe von 105 cm anbringen

Tür ist zu eng

Anstoßen

Stolpern

Mindestbreite 90 cm, Leibungstiefe max. 26 cm

Keine Türschwelle; wenn technisch erforderlich, max. 2 cm hoch

Bewegungsfläche vor und nach der Tür zu klein

Anstoßen

Stolpern

Bei einer Drehflügeltür: Mindestgröße von 150 cm x 120 cm

Bei einer Schiebetür: Mindestgröße von 190 cm x 120 cm