Barrierearm:
Die Mindestbreite für Türen beträgt 90 cm. Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Die Türen müssen mit geringem Kraftaufwand (25 Newton) bedienbar sein. Werden Türöffner eingebaut, sollte die Schließkraft einstellbar sein. Einstellbare Schließverzögerungen können insbesondere bei Menschen mit motorischen Einschränkungen erforderlich sein. Türgriffe sind max. in einer Höhe von 105 cm anzubringen.
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für...
Barrierefrei:
Ursachen |
Gefährdungen für pflegende Angehörige |
Maßnahmen |
---|---|---|
Stufen oder Schwellen am Hauseingang |
Anstoßen Stolpern Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich) |
Schwellenlose Eingangsbereiche und Türen Neigung der Erschließungsfläche von max. 3% Alternativ Vorsehung von Rampen oder Aufzügen |
Türgriffe zu hoch (Dadurch wird die Selbstständigkeit eingeschränkt und der Angehörige muss mehr Unterstützung leisten) |
Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich) |
Türgriffe max. in einer Höhe von 105 cm anbringen |
Tür ist zu eng |
Anstoßen Stolpern |
Mindestbreite 90 cm, Leibungstiefe max. 26 cm Keine Türschwelle; wenn technisch erforderlich, max. 2 cm hoch |
Bewegungsfläche vor und nach der Tür zu klein |
Anstoßen Stolpern |
Bei einer Drehflügeltür: Mindestgröße von 150 cm x 120 cm Bei einer Schiebetür: Mindestgröße von 190 cm x 120 cm |
Barrierearm:
Die Mindestbreite für Türen beträgt 90 cm. Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Die Türen müssen mit geringem Kraftaufwand (25 Newton) bedienbar sein.
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für...
Barrierefrei:
Ursachen | Gefährdungen für pflegende Angehörige | Maßnahmen |
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Siehe Anforderungen Hauseingangstür; nur die Anforderung der Türgriffhöhe entfällt! |
Flure müssen für die Nutzung von Rollstühlen und Gehhilfen ausreichend breit sein (mindestens 120 cm).
Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein. Voraussetzungen hierfür sind vor allem die schwellenlose Erreichbarkeit des Hauseingangs und die max. Neigung der Erschließungsfläche von 3%.
Ursachen |
Gefährdungen für pflegende Angehörige |
Maßnahmen |
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Stufen oder Schwellen am Hauseingang |
Anstoßen Stolpern Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich) |
Schwellenlose Eingangsbereiche und Türen Neigung der Erschließungsfläche von max. 3% Alternativ Vorsehung von Rampen oder Aufzügen |
Türgriffe zu hoch (Dadurch wird die Selbstständigkeit eingeschränkt und der Angehörige muss mehr Unterstützung leisten) |
Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich) |
Türgriffe max. in einer Höhe von 105 cm anbringen |
Tür ist zu eng |
Anstoßen Stolpern |
Mindestbreite 90 cm, Leibungstiefe max. 26 cm Keine Türschwelle; wenn technisch erforderlich, max. 2 cm hoch |
Bewegungsfläche vor und nach der Tür zu klein |
Anstoßen Stolpern |
Bei einer Drehflügeltür: Mindestgröße von 150 cm x 120 cm Bei einer Schiebetür: Mindestgröße von 190 cm x 120 cm |