Treppenhaus

Erdgeschoss

Zusatzinformationen Mehrfamilienhäuser: Treppenhaus

Barrierearm:

Auch im Treppenflur gelten die allgemeinen Vorschriften zu Fluren. Dies bedeutet, dass folgende Maße eingehalten werden sollten:

  • Eine Flurbreite von mindestens 150 cm
  • Durchgänge sollten mindestens 90 cm breit sein
  • Eine Flurbreite von mindestens 120 cm ist ausreichend, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm zum Wenden vorhanden ist
  • Bei langen Fluren muss diese Bewegungsfläche mindestens alle 15 m angeordnet werden.

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für...

Barrierefrei:

Barrierearm

UrsachenGefährdungen für pflegende AngehörigeMaßnahmen
Bewegungsfläche ist zu klein

Psychische Belastung (mehr Anwesenheit und Unterstützung ist erforderlich)

Stoßen

Stürzen


Eine Flurbreite von min. 150 cm

Min. 120 cm sind ausreichend, wenn wenigstens einmal eine Bewegungsfläche von min. 150 cm x 150 cm zum Wenden vorhanden ist; bei langen Fluren min. alle 15 m

Durchgänge sind zu schmal

Psychische Belastung


Durchgänge sollten min. 90 cm breit sein